Im Ruhestand sind Sie genauso kranken- und pflegeversichert wie in Ihrem bisherigen Erwerbsleben. Für Rentner besteht auch nach dem Ende des Arbeitslebens eine Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung. RentenversicherungMit der Gesundheitsreform 2004 hat der Gesetzgeber alle Kapitalleistungen mit einem Bezug zum früheren Erwerbsleben (z.
IKK classic bzw. zuständige Krankenkasse anschließend zur Prüfung der Voraussetzungen der KVdR (Krankenversicherung der Rentner). Versicherungspflichtige Rentnerinnen und Rentner müssen neben den Beiträgen aus der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung auch für Versorgungsbezüge sowie für Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit Krankenversicherungsbeiträge zahlen.
Renten sind Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen. Noch viel teurer kommt die Krankenversicherung freiwillig versicherte Rentner zu stehen.
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