Montag, 1. Juni 2015

Dauer der elternzeit


Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Ein Anspruch auf Elternzeit besteht für jeden Elternteil zur Betreuung und Erziehung seines Kindes bis zur Vollendung dessen dritten Lebensjahres. Der Arbeitnehmer muss für die Beantragung der Elternzeit bestimmte Fristen einhalten.

Dauer der elternzeit


Auch für ein adoptiertes oder mit dem Ziel der Adoption in den Haushalt aufgenommenes Kind kann Elternzeit beantragt werden. Nach §16 BEEG haben Mütter und Väter je einen Anspruch auf Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes.

Dauer der elternzeit


Anspruch auf freie Zeit wegen der Erziehung eines Kindes nach der Schwangerschaft und nach seiner Geburt. Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes.

Dauer der elternzeit


Kann während der Elternzeit einer Beschäftigung nachgegangen werden? Elternzeit eine wöchentliche Arbeitszeit von bis zu 30 Stunden. Künftig dürfen Arbeitgeber einer Ausdehnung der Elternzeit nur aus besonders wichtigen Gründen widersprechen. Ihrer Dienststelle erhalten Sie auch die notwendigen Vordrucke für die Beantragung der Elternzeit.


Monaten der Elternzeit auf die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes übertragen werden. Elternzeit von bis zu zwölf Monaten angespart und bis zur Vollendung des achten Lebensjahres übertragen werden. Mütter und Väter bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres ihres Kindes.


Arbeitnehmer können die zeitliche Verteilung ihrer Elternzeit mit Zustimmung des Arbeitgebers grundsätzlich frei wählen.

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