Samstag, 22. August 2015

Abschreibung vermietung und verpachtung


Bei Vermietung und Verpachtung können Anschaffungs- und Herstellungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Sie versteuern. Welche Freibeträge Sie dabei nutzen können und worauf Sie achten sollten.


Errichtung des Gebäudes vor 1915 (vgl EStR 2000 Rz 6444)index.

Abschreibung vermietung und verpachtung


Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gilt nämlich das Zu- und Abflussprinzip. Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung dürfen Sie Werbungskosten von den Einnahmen abziehen. Vermietung und Verpachtung steuerlich geltend gemacht werden.


Gehören Gebäude zum , werden sie in der Regel durch Vermietung oder Verpachtung genutzt. Festlegung der Abschreibung für eine erstmalig in 2011 vermietete Wohnung. Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (Betrag der Bruttomieteinnahmen nach Abzug der Werbungskosten).


Diese Entlastung erfolgt einerseits durch eine Sofortabschreibung der gesamten Anschaffungs- oder Umrüstungskosten und andererseits durch eine Prämie. Einkünften aus Vermietung und Verpachtung einer vermieteten Immobilie ist es möglich die Anschaffungs- und Herstellungskosten abzuschreiben. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung auf Antrag ebenfalls über 10 Jahre verteilt abgesetzt werden. Seit 2006 gewährt der Fiskus nur noch die lineare Abschreibung von jährlich zwei Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten. Vermietung und Verpachtung genutzt und vom Erwerber weiter vermietet wird.


Vermietung und Verpachtung weiterhin eine vorteilhafte Aufwertung auf die fiktiven Anschaffungskosten (Verkehrswert) als AfA-Bemessungsgrundlage vorgesehen.

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